Gasprüfungen nach G 612 für Flüssiggasbetriebene Freizeitgeräte (z.B. Gasgrills)
Sobald die Temperaturen im Jahr steigen, steigt auch die Beliebtheit von flüssiggasbetriebenen Freizeitgeräten, wie z. B. Gasgrills, Terrassenstrahler oder Katalytöfen. Was früher nur zum Alltag auf Campingplätzen gehörte, ist nun fester Bestandteil des erweiterten Equipment von Outdoorbegeisterten. Bei der Verwendung, Instandhaltung, Wartung und Prüfung von eben diesen sogenannten Flüssiggasanlagen sind verschiedene gesetzliche Verordnungen sowie technische Regelungen zu beachten. Seit diesem Jahr ist der Meisterbetrieb PAFF gemäß des G 612-Grundlehrgang der Deutschen Flüssiggas Akademie anerkannt, um ortsveränderliche Flüssiggas-Anlagen im Freizeitbereich zu prüfen, zu warten oder in Instand zu setzen.
Wir empfehlen stets, neben einer regelkonformen Benutzung, die Instandhaltung durch einen Sachkundigen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, wann das letzte Mal eine Wartung Ihrer Gerätschaft stattgefunden hat, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mt Ihnen.