Gasprüfung gemäß BGV D 34
Vor allem Gastronomen wird die Gasprüfung gemäß BGV D 34 ein Begriff sein. Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung in Betrieb hat, darf eine regelmäßige Prüfung der Flüssiggasanlage durch einen befähigten Sachkundigen nicht vernachlässigen. Zu groß ist die Gefahr für Kunden und Besucher durch einen Fehler innerhalb des Druckgasbehälters verletzt zu werden.
Als Grundlage für die Wartung dient die BGV D 34 als Richtlinie. Unter die prüfungsrelevanten Bereiche fallen häufig neben dem Gastronomischen-Bereich alle gewerblichen Einsatzgebiete, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen. Eine Instandhaltung sollte alle zwei Jahre überprüft stattfinden und darf zwingendermaßen nur von einem Sachverständigen durchgeführt werden.
Der PAFF Meisterbetrieb ist zertifiziert und steht Ihnen mit Rat jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns am besten gleich an. Das funktioniert übrigens auch ganz bequem online hier.
P.S. Auch wenn eine Flüssiggasanlage länger nicht in Betrieb war, ist eine Überprüfung durch einen Sachkundigen zwingend nötig.